Handlungsfähigkeitszeugnis - bestellen

  • Handlungsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und urteilsfähig ist.

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Das Gesuch kann direkt am Schalter der KESB, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen.
    Gebühr: CHF 20.00 bei Bezug am Schalter, CHF 30.00 bei Versand mit Rechnung.

     

    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord
    Bernstrasse 5
    3312 Fraubrunnen
    G 031 635 20 50
    info.kesb-mn(at)jgk.be.ch


 
 

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3202 Frauenkappelen

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