Abfallentsorgung - Informationen einholen
Abfallentsorgung - Informationen einholen
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Abfallentsorgung in Bern - Informationen einholen
Abfallentsorgung in Bern - Informationen einholen
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Abfallkonzept - Informationen einholen
Abfallkonzept - Informationen einholen
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Abstimmungen und Wahlen - Informationen einholen
Abstimmungen und Wahlen - Informationen einholen
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AHV-Zweigstelle - Informationen einholen
AHV-Zweigstelle - Informationen einholen
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Älter werden in der Schweiz
Älter werden in der Schweiz
Link zum Gesundheitsratgeber für ältere Migrantinnen und Migranten und ihre Angehörigen. Der Ratgeber liefert wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Pensionierung und die Zeit danach. Zudem gibt er Ihnen Tipps rund um die Themen Gesundheit, Versicherungen sowie Lebens- und Wohnformen im Alter.
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Alterskonzept
Alterskonzept
Die Regionale Fachstelle Alter bietet der älteren Bevölkerung der Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten und Meikirch Informationen rund ums Thema Alter. Die Fachstelle pflegt regelmässige Kontakte mit regionalen und kommunalen Altersakteuren, tauscht sich mit ihnen aus und fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit. Ausserdem initiiert und entwickelt die Fachstelle gemeinsam mit Freiwilligen und professionell tätigen Organisationen neue Angebote zu aktuellen Altersthemen.
Möchten Sie sich über weitere Angebote und Themen informieren? Wollen Sie in Ihrer Gemeinde etwas bewirken und mitgestalten? Oder haben Sie sonst Fragen?
Melden Sie sich direkt bei der Regionalen Fachstelle Alter oder besuchen Sie die regionale Altersplattform:
Regionale Fachstelle Alter
Wohlen, Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Frauenkappelen
Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Sophie Weber, Fachstellenleiterin
Tel. 079 151 69 26
sophie.weber(at)wohlen-be.ch
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Altersrente (AHV) - anmelden
Altersrente (AHV) - anmelden
Für den Bezug der AHV muss man sich anmelden. Es empfiehlt sich, das entsprechende Gesuch spätestens drei Monate, bevor Sie das Rentenalter erreichen, auszufüllen.
Das Gesuch und die erforderlichen Beilagen (Kopien von Niederlassungsausweis und Familienbüchlein sowie allfällige weitere Unterlagen gemäss Formular) sind bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde einzureichen.
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Amtliche Bewertung - Informationen einholen
Amtliche Bewertung - Informationen einholen
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Amtliche Vermessung | Grundbuchpläne - Auszüge bestellen
Amtliche Vermessung | Grundbuchpläne - Auszüge bestellen
Die Nachführung der amtlichen Vermessung erfolgt in unserer Gemeinde durch die bbp geomatik ag, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld,
G 031 970 30 50.
Situationspläne zu Baugesuchen sind an dieser Adresse zu beziehen. Für kleine Gesuche reicht allenfalls ein Ausdruck aus dem Ortsplan auf dieser Website.
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Anerkennung eines Kindes - Informationen einholen
Anerkennung eines Kindes - Informationen einholen
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Angebote für die ältere Generation
Angebote für die ältere Generation
Auf diesem Dokument finden Sie einige Aktivitäten für die Älteren unter uns.
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Arbeitgeber - anmelden
Arbeitgeber - anmelden
Wenn Sie Angestellte beschäftigen (juristische Personen, Hausdienstarbeitgeber, Hausverwaltung, usw.) müssen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle als Arbeitgeber anmelden.
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Arbeitnehmer - anmelden
Arbeitnehmer - anmelden
Neue Arbeitnehmende sind der AHV-Zweigstelle mit dem Formular «Eintrittsmeldung in den Betrieb» zu melden.
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Arbeitslosigkeit - anmelden
Arbeitslosigkeit - anmelden
Die Anmeldung erfolgt direkt bei einem RAV im Kanton Bern. Anschliessend richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der Stellensuchenden.
Nach der Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich auf das RAV begeben und folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
- Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen
Die Anmeldung ist Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (Freitag bis 16.30 Uhr) möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
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Ausweis über den registrierten Familienstand - bestellen
Ausweis über den registrierten Familienstand - bestellen
Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
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Baugesuch (eBau) - online einreichen
Baugesuch (eBau) - online einreichen
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern (eBau)
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren "eBau" per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Viele Architektinnen und Architekten, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch, die zusätzlichen Formulare sowie die Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Die Baupublikation erfolgt ebenfalls über eBau sowie im Anzeiger Region Bern. Voraussetzung ist ein Zugang über BE-Login.
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.
Bei Fragen für den technischen Support wenden Sie sich bitte an: Frau Jeannette Bieri 031/926 63 65, anwesend Dienstag bis Donnerstag.
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe.
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Baugesuch - einreichen
Baugesuch - einreichen
Bauarbeiten sind zumeist baubewilligungspflichtig. Da diese Materie sehr komplex ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindenverwaltung, um die notwendigen Formalitäten für Ihr jeweiliges Vorhaben abzusprechen.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Ende September 2021 beschlossen, dass das elektronische Baubewilligungsverfahren "eBau" per März 2022 obligatorisch wird. Künftig müssen sämtliche Baugesuche und weitere Gesuche direkt auf der Plattform eBau ausgefüllt und der Gemeinde übermittelt werden. Viele Architektinnen und Architekten, Bauplanende und Bauherrschaften haben bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) müssen der Bauverwaltung das Gesuch, die zusätzlichen Formulare sowie die Baupläne zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Die Baupublikation erfolgt ebenfalls über eBau sowie im Anzeiger Region Bern. Voraussetzung ist ein Zugang über BE-Login.
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Baulandreserven - Informationen einholen
Baulandreserven - Informationen einholen
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Beistandschaft auf eigenes Begehren - beantragen
Beistandschaft auf eigenes Begehren - beantragen
Kann eine mündige Person ihre Angelegenheiten infolge von Altersschwäche oder anderen Gebrechen oder aufgrund von Unerfahrenheit nicht selber korrekt erledigen, kann sie die Errichtung einer Beistandschaft verlangen.
In einem solchen Fall zuständig ist die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. Bitte wenden Sie sich an die
Sozialen Dienste Wohlen
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen
G 031 828 81 66
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Beiträge an Vereine für Jugendförderung - Informationen einholen
Beiträge an Vereine für Jugendförderung - Informationen einholen
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Beiträge an Vereine, Organisationen und Private - Informationen einholen
Beiträge an Vereine, Organisationen und Private - Informationen einholen
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Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu - Informationen einholen
Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu - Informationen einholen
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Betreibunsregister-Auszug - bestellen
Betreibunsregister-Auszug - bestellen
Einen Auszug aus dem Betreibungsregister erhalten Sie unter folgender Adresse:
Betreibungsamt Bern-Mittelland
Dienststelle Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
G 031 635 90 00
F 031 635 90 01
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Bibliothek - Informationen einholen
Bibliothek - Informationen einholen
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Brandschutz - Informationen einholen
Brandschutz - Informationen einholen
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Bring's Laupen - Kontakt abfragen
Bring's Laupen - Kontakt abfragen
Abfallsammelstelle der Region Laupen "bring's"
Murtenstrasse 33 (vis à vis Landi)
3177 Laupen
G 031 747 01 45
EinwohnerInnen aus Frauenkappelen können Ihren Abfall in der "bring's" entsorgen. Pro Entsorgung sind eine Grundgebühr von CHF 10 zuzüglich die Gebühr pro Kilo Abfall (vergl. dazu Liste auf der Homepage der "bring's") zu entrichten.
Es ist auch möglich, eine Jahreskarte zu lösen. Diese kostet CHF 30. Fortan ist dann keine Grundgebühr mehr zu entrichten.
Die Jahreskarte kann direkt bei der "bring's" in Laupen beantragt werden.
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Budget 2024
Budget 2024
In Zusammenarbeit mit den Ressortleitern Gemeinderat, den Kommissionen und den Mitarbeitern der Gemeinde erstellt der Finanzverwalter jeweils im Herbst das Budget für das Folgejahr. Das Budget wird der Wintergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig wird über die Steueranlage und den Liegenschaftssteuersatz beschlossen.
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Budget 2025
Budget 2025
In Zusammenarbeit mit den Ressortleitern Gemeinderat, den Kommissionen und den Mitarbeitern der Gemeinde erstellt der Finanzverwalter jeweils im Herbst das Budget für das Folgejahr. Das Budget wird der Wintergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig wird über die Steueranlage und den Liegenschaftssteuersatz beschlossen.
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Dienstpflicht - erfüllen
Dienstpflicht - erfüllen
Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Für Schweizerinnen ist dies freiwillig.
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Dispensationsgesuch für einmalige Dispensationen
Dispensationsgesuch für einmalige Dispensationen
Das Dispensationsgesuch für einmalige Dispensationen muss bis spätestens 1 Monat vor Urlaubsbeginn bei der Schulleitung eingereicht werden.
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Eheschein - bestellen
Eheschein - bestellen
Zuständig für die Ausstellung des Ehescheins ist das Zivilstandsamt, welches die Ehe geschlossen hat.
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Ehevorbereitung - Gesuch einreichen
Ehevorbereitung - Gesuch einreichen
Wenn Sie in Frauenkappelen wohnen, ist für die Ehevorbereitung das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig.
Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
G 031 635 42 00
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energetische Sanierungen - Förderbeiträge
energetische Sanierungen - Förderbeiträge
Per 1. Januar 2017 wurden die Unterstützungsbeiträge für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien im Kanton Bern neu geregelt. So wurde etwa das nationale Gebäudeprogramm in das kantonale Förderprogramm integriert. Das aktualisierte Factsheet «Förderbeiträge für Energieprojekte im Kanton Bern» bietet Liegenschaftsbesitzern einen praktischen Überblick über die aktuell zur Verfügung stehenden Förderinstrumente.
Gesuche für Förderbeiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden und die Förderung erneuerbarer Energien können online bei der Bau-, Verkehrs uns Energiedirektion (BVE) eingereicht werden.
Das Tool gewährt jederzeit einen Überblick über die eingereichten Gesuche und deren Bearbeitungsstatus und Sie werden automatisch über die einzelnen Bearbeitungsschritte informiert.
Der Zugang zum Online-Portal setzt - wie bei der Steuererklärung TaxMe - eine Registrierung beim BE-Login www.be.ch/login voraus. Mit BE-Login werden Dienste des Kantons Bern zentral verwaltet. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten steht das BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung. Der Zugang erfolgt gesichert, die Daten sind geschützt.
Das Online-Portal erreichen Sie über http://www.subene.apps.be.ch, weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Kantons www.be.ch/energiefoerderung
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Energiefachstellen - Informationen einholen
Energiefachstellen - Informationen einholen
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Energieversorgung - Zuständigkeiten
Energieversorgung - Zuständigkeiten
Für die Energieversorgung in der Gemeinde Frauenkappelen ist die BKW FMB Energie AG zuständig.
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Ergänzungsleistungen (EL) - anmelden
Ergänzungsleistungen (EL) - anmelden
Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente und reicht Ihr Budget nicht aus, um alle anfallenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen, besteht die Möglichkeit zum Bezug einer Ergänzungsleistung.
Das Formular für die Anmeldung finden Sie unten. Bitte legen Sie sämtliche Beilagen gemäss Formular (rot markiert) in Kopie bei.
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erleichterte Einbürgerung - Informationen einholen
erleichterte Einbürgerung - Informationen einholen
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Fachstelle Arbeit - Informationen einholen
Fachstelle Arbeit - Informationen einholen
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Fachstelle Kind und Familie (frühe Förderung) - Informationen einholen
Fachstelle Kind und Familie (frühe Förderung) - Informationen einholen
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Fahrplan - abfragen
Fahrplan - abfragen
Mit untenstehendem Link können Sie Ihren persönlichen Fahrplan zusammenstellen.
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Familienausweis - bestellen
Familienausweis - bestellen
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Der Familienausweis ist der Nachfolger des Familienbüchleins.
Der Familienausweis ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.
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Familienzulagen - anmelden
Familienzulagen - anmelden
Für Arbeitnehmende wird das Gesuch um Familienzulagen über den Arbeitgeber eingereicht. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige reichen das Gesuch bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde ein.
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Ferien- und Freizeitguide
Ferien- und Freizeitguide
Ferien- und Freizeitguide für die Region rund um Bern
Der Ferien- und Freizeitguide stellt Ausflugstipps aus dem ländlichen Raum der Region Bern-Mittelland vor. Die attraktiv gestaltete Broschüre enthält eine sorgfältig getroffene Auswahl an Themenwegen, Kulturorten, Sehenswürdigkeiten und Sportmöglichkeiten. Herausgegeben wird der Guide vom Fachbereich Regionalpolitik der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM.
Mit dem Ferien- und Freizeitguide lassen sich Ausflüge und Erkundungstouren in der Region Bern-Mittelland nach Lust und Laune planen. Die übersichtliche Broschüre präsentiert auf 32 Seiten eine Fülle von Ausflugszielen. Neben festen touristischen Grössen wie dem Schienenvelo in Laupen oder dem Sensorium im Rüttihubelbad sind auch zahlreiche unbekanntere Kultur-, Freizeit- und Sportangebote aufgeführt. Der Guide richtet sich an Familien, «Best Agers» und Individualtourist/innen.
Die Broschüre ist in die drei Regionen «Aare- und Kiesental», «Laupen und Fraubrunnen» sowie «Naturpark Gantrisch» unterteilt, jede Region in die Kategorien «Themenwege», «Wanderung» und «Kultur, Museen, Sport und Freizeit» gegliedert. Alle Angebote sind in Übersichtskarten eingetragen, sodass man sich rasch zurechtfindet. Die Tipps verfügen über einen Kurzbeschrieb, Kontaktangaben und meist auch eine Abbildung. Die Berner Wanderwege (BWW) haben drei Wandertouren ausgewählt, auf denen die landschaftliche Schönheit der Region Bern-Mittelland besonders gut zur Geltung kommt.
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Wenn Sie einen öffentlichen Anlass organisieren, benötigen Sie eine Gastgewerbebewilligung. Das Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen und ausgefüllt auch wieder dort eingereicht werden.
Zudem ist es möglich, das Gesuch digital einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den untenstehenden externen Link.
Die Gemeindeverwaltung leitet das geprüfte Gesuch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Bewilligung weiter.
Dem Gesuch für gastgewerbliche Einzelbewilligung sind ein Hygienekonzept, ein Jugendschutzkonzept und allenfalls weitere verlangte Unterlagen beizulegen.
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Feuerungskontrolle | Kaminfeger - Informationen einholen
Feuerungskontrolle | Kaminfeger - Informationen einholen
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Feuerwehrersatzabgabe - Informationen einholen
Feuerwehrersatzabgabe - Informationen einholen
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Fragen rund ums Alter
Fragen rund ums Alter
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Es ist uns ein Anliegen, dass alle älteren Menschen im Kanton Bern wissen, wo sie sich mit ihren individuellen Fragen hinwenden können. Sie können uns unterstützen, indem Sie unser detailliertes Dienstleistungsangebot oder das Inserat in der Beilage in Ihrer Dorfzeitung publizieren. Vielleicht besteht gar die Möglichkeit, diese auf Ihrer Homepage aufzuschalten.
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Freiwillige Feuerwehr - anmelden
Freiwillige Feuerwehr - anmelden
Die Feuerwehr der Gemeinde Frauenkappelen hat per 1. Januar 2012 mit der Feuerwehr der Stadt Bern fusioniert. Wehrdienstleistende aus Frauenkappelen sind der Kompanie 4 Bern-Land unterstellt.
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Friedhof - Informationen einholen
Friedhof - Informationen einholen
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Geburtsschein - bestellen
Geburtsschein - bestellen
Dem Geburtsschein können Geburtsdatum und -zeit entnommen werden. Er ist beim Zivilstandsamt des Geburtsortes zu bestellen.
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Gemeinderechnung - 2023
Gemeinderechnung - 2023
Der Jahresabschluss wird durch den Finanzverwalter erstellt. Nach der Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission wird die Gemeinderechnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
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Gemeindeversammlung Protokolle
Gemeindeversammlung Protokolle
Pro Jahr finden zwei Gemeindeversammlungen statt. Eine im Juni und die Zweite im Dezember.
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Handlungsfähigkeitszeugnis - bestellen
Handlungsfähigkeitszeugnis - bestellen
Handlungsfähig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und urteilsfähig ist.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Das Gesuch kann direkt am Schalter der KESB, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse gestellt werden. Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen.
Gebühr: CHF 20.00 bei Bezug am Schalter, CHF 30.00 bei Versand mit Rechnung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
G 031 635 20 50
info.kesb-mn(at)jgk.be.ch
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häusliche Gewalt - Kontakte abfragen
häusliche Gewalt - Kontakte abfragen
MAG Medizinische Anlaufstelle für häusliche und andere Gewaltopfer am City Notfall in Bern
City Notfall im Bubenbergzentrum
Bubenbergplatz 10
3011 Bern
G 031 326 20 00
Täglich von 07.00 – 22.00 Uhr
Untersuchung und Behandlung durch eine|n spezialisierte|n Ärztin|Arzt, auf Wunsch vorsorgliche Spurensicherung, Dokumentation und mögliche Vernetzung mit Opferhilfestellen.
Weitere, wichtige Stellen:
Kantonspolizei Bern
Opferhilfe Bern
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Heimatausweis - bestellen
Heimatausweis - bestellen
Wenn Sie während der Woche in einer anderen Gemeinde wohnen, die Wochenenden aber in Frauenkappelen verbringen und auch hier den Lebensmittelpunkt behalten, benötigen Sie für die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde einen Heimatausweis.
Kosten: CHF 20.00
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Heimatausweis - verlängern
Heimatausweis - verlängern
Der Heimatausweis wird in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Dann muss er erneuert werden.
Kosten: CHF 10.00
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infosenior.ch - für alle Altersfragen
infosenior.ch - für alle Altersfragen
-
Virtueller Marktplatz für Angebot und Nachfrage
-
Findet die beste Lösung in der Nähe
-
Dient SeniorInnen, Angehörigen und Fachpersonen
-
Unterstützt ein modernes Altersbild
-
Ist auf dem Weg zum vollständigen Angebot
-
Bietet die Möglichkeit, Angebote oder Dienstleistungen für SeniorInnen selber aufzuschalten.
infosenior.ch ist ein Angebot der Pro Senectute.
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Invalidenrente (IV) - anmelden
Invalidenrente (IV) - anmelden
Das Anmeldeformular ist mit sämtlichen Beilagen bei der AHV-Zweigstelle einzureichen.
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Jodtabletten - Informationen einholen
Jodtabletten - Informationen einholen
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Kabelfernsehen
Kabelfernsehen
Anbieter in unserer Gemeinde für das Kabelfernsehen ist die upc cablecom. Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Homepage.
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Kinder- und Jugendtreff - Informationen einholen
Kinder- und Jugendtreff - Informationen einholen
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Kindergarten - anmelden
Kindergarten - anmelden
In Frauenkappelen besuchen die vier bis sechsjährigen Kinder den Kindergarten. Im Jahr 2024 werden die Kinder, welche zwischen dem 1.8.2019 und dem 31.7.2020 geboren sind, kindergartenpflichtig.
Der Kindergarten findet statt von Montag bis Freitag von 08.20 – 11.50 Uhr und entweder am Montag- oder am Dienstagnachmittag von 13.45 – 15.20 Uhr.
Weitere Informationen können Sie dem untenstehenden Merkblatt "Kindergarten Frauenkappelen" entnehmen. Das Anmeldeformular finden Sie unter "Anmeldung Kindergarten".
Es besteht die Möglichkeit, den Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr zu verschieben. Gegebenenfalls ist das unten verlinkte Formular "Verschieben Eintritt Kindergarten" zu verwenden.
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Informationen einholen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Informationen einholen
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KITA - Informationen einholen
KITA - Informationen einholen
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KITA Betreuungsgutscheine - Informationen einholen
KITA Betreuungsgutscheine - Informationen einholen
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Konsumentenschutz Beratung
Konsumentenschutz Beratung
Der Konsumentenschutz bietet kostenlose persönliche Beratungen zu Konsumfragen ab dem 17. Oktober 2022 am Bahnhofplatz 2, Räumlichkeiten "Berner Generationenhaus" in Bern an, um dem Bedürfnis nach einer unkomplizierten und direkten Beratung nachzukommen.
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Krankenkassen-Prämienverbilligung - beantragen
Krankenkassen-Prämienverbilligung - beantragen
Für das Beantragen von Krankenkassen-Prämienverbilligungen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
G 031 636 45 00
asv.pvo@be.ch
Erreichbar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
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KulturLegi - Informationen einholen
KulturLegi - Informationen einholen
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Lernfahrausweis - beantragen
Lernfahrausweis - beantragen
Wer eine Lernfahrausweis beantragen will, muss dies zwingend via Onlineformular auf der Website des Kantons Bern (vgl. Link) tun.
Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes einzureichen. Die Gemeindeverwaltung leitet das Formular nach Prüfung der Personalien an den Kanton weiter.
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Leumundszeugnis - beantragen
Leumundszeugnis - beantragen
Die Ausstellung eines Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieses wird aber nur noch in den Fällen ausgestellt, in welchen ein Gesetz dies ausdrücklich verlangt.
Wer ein Leumundszeugnis beantragt, muss die gesetzlichen Erfordernisse nachweisen.
In allen übrigen Fällen wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein Handlungsfähigkeitszeugnis ausgestellt.
Das Leumundszeugnis wird durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 - 4 Tage.
Gebühr: CHF 14.00
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Liegenschaftssteuer - Informationen einholen
Liegenschaftssteuer - Informationen einholen
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Lotto | Lotterie - Informationen einholen
Lotto | Lotterie - Informationen einholen
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Lungenliga - Informationen einholen
Lungenliga - Informationen einholen
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Mittagstisch - Informationen einholen
Mittagstisch - Informationen einholen
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Moonliner - Informationen einholen
Moonliner - Informationen einholen
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Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen
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nicht erwerbstätig (NE) - anmelden
nicht erwerbstätig (NE) - anmelden
In folgenden Fällen müssen Sie sich als nicht erwerbstätig anmelden:
-
vorzeitige Pensionierung
-
Teilzeitbeschäftigung
-
Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
-
Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern
-
Studierende
-
Weltreisende
-
ausgesteuerte Arbeitslose
-
Geschiedene
-
Verwitwete
-
Ehefrauen und Ehemänner von Penisionierten, die nicht im AHV-Rentenalter sind
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ordentliche Einbürgerung - Informationen einholen
ordentliche Einbürgerung - Informationen einholen
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ÖREB-Kataster
ÖREB-Kataster
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
ÖREB-Kataster des Katons Bern
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Tel. 031 633 33 11
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Ortsplanung - Informationen einholen
Ortsplanung - Informationen einholen
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Parkierungserleichterung - beantragen
Parkierungserleichterung - beantragen
Gehbehinderte Personen und Personen, die diese transportieren, können Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie unten.
Erstmaliges Ausstellen einer Parkkarte
Die gehbehinderte Person reicht das Gesuch bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Gemeinde prüft die Unterlagen (Gesuch, Arztzeugnis, Foto) und leitet diese an das SVSA zur Bewilligung weiter. Die Bewilligung gilt in der Regel für 1 Jahr.
Erneuerung einer Parkkarte
Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt an das SVSA zu richten.
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Parkplatzbewirtschaftung - Informationen einholen
Parkplatzbewirtschaftung - Informationen einholen
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Pass- und Identitätskarte - beantragen
Pass- und Identitätskarte - beantragen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können ihren Pass und ihre Identitätskarte an folgender Adresse ausstellen lassen:
Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV)
Ausweiszentrum Bern
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
G 031 635 40 00
Dafür ist vorgängig per Internet oder per Telefon ein Termin zu reservieren. Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
-
Alter Pass | oder alte Identitätskarte
-
Niederlassungsausweis
-
Es muss kein Foto mitgebracht werden.
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtige Person resp. den Vormund zu begleiten.
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Personenstandsausweis - bestellen
Personenstandsausweis - bestellen
Der Personenstandsausweis gibt Auskunft über den registrierten Zivilstand einer Person.
Er ist beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.
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Pflegekinder - anmelden
Pflegekinder - anmelden
Wer regelmässig Tagespflegekinder betreut, benötigt eine entsprechende Bewilligung.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte direkt an die
Sozialen Dienste Wohlen
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen b. Bern
G 031 828 81 66
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Pilzkontrollen - durchführen lassen
Pilzkontrollen - durchführen lassen
Die Gemeinde Frauenkappelen führt keine eigene Pilzkontrollstelle.
Im externen Link finden Sie aber die Adressen der Kontrollstellen in der Umgebung.
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Postauto - Informationen einholen
Postauto - Informationen einholen
Frauenkappelen ist ans Postautonetz angeschlossen. Es gibt im Dorfgebiet vier Haltestellen: Längägerten, Chrummacher, Post und Hübeli.
Richtung Westen verkehrt das Postauto bis Mühleberg, Richtung Osten bis Bern Brünnen-Westside. Ab Brünnen-Westside erfolgt der Anschluss nach Bern via S-Bahn. Fahrplanauskunft
Zu den Hauptverkehrszeiten fährt das Postauto im Viertel- oder Halbstundentakt, tagsüber und am Wochenende im Stundentakt.
Sehr geehrter Herr Perrot
Wir benötigen ein graviertes Namensschild für das Gemeinschaftsgrab Frauenkappelen auf folgenden Namen:
Bütikofer Heinz, 1929 - 2018
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
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Primarstufe - anmelden
Primarstufe - anmelden
In der Primarschule Frauenkappelen wird das 1.–6. Schuljahr in vier altersdurchmischten Klassen unterrichtet (2x 1. - 3. Klasse + 2x 4. - 6. Klasse).
Alle Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht in der Schulanlage Zälgli.
Kinder, die bereits den Kindergarten in Frauenkappelen besuchen, müssen nicht für den Schulbesuch angemeldet werden.
Das Dispensationsgesuch für einmalige Dispensationen muss bis spätestens 1 Monat vor Urlaubbeginn bei der Schulleitung eingereicht werden.
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Pro Infirmis - Informationen einholen
Pro Infirmis - Informationen einholen
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Pro Juventute - Informationen einholen
Pro Juventute - Informationen einholen
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Pro Senectute - Kontakt abfragen
Pro Senectute - Kontakt abfragen
Die Pro Senectute unterstützt ältere Menschen in den verschiedensten Bereichen des Lebens.
Beratungen zu Finanzen, Gesundheit, Wohnen, Recht, Lebensgestaltung und weiteren Dienstleistungen sind kostenlos. Anmeldungen für den Steuererklärungsdienst nimmt das Sekretariat der Pro Senectute gerne entgegen und gibt Auskunft über die Kosten (EL-BezügerInnen vergünstigt).
Sprechstunden finden auf Voranmeldung statt.
Pro Senectute Region Bern
Worblentalstrasse 32
3063 Ittigen
G 031 359 03 03
info@be.prosenectute.ch
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Quellensteuer - Informationen einholen
Quellensteuer - Informationen einholen
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Räume - mieten
Räume - mieten
Sie wollen einen Raum mieten? Informationen finden Sie im internen Link.
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Referendumgsvorlagen - einsehen
Referendumgsvorlagen - einsehen
Gemäss Artikel 54 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht die Staatskanzlei Gesetze sowie andere dem Referendum unterliegende Beschlüsse nach ihrer Verabschiedung durch den Grossen Rat in den amtlichen Publikationsorganen.
Die entsprechenden Erlasse können auf der Website des Kantons eingesehen werden.
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Reklame aufstellen - Informationen einholen
Reklame aufstellen - Informationen einholen
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Robidogstandorte - abfragen
Robidogstandorte - abfragen
In der Gemeinde Frauenkappelen gibt es 18 Robidogbehälter. Die genauen Standorte können Sie der Liste mit den Robidogstandorten entnehmen.
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Rotkreuz-Fahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst
Dank der Zusammenlegung der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Bern ist es nun möglich den Rotkreuz-Fahrdienst im gesamten Kanton Berneinheitlich anzubieten.
Sie möchten den Fahrdienst nutzen?
Anmeldung
Melden Sie sich beim Schweizerischen Roten Kreuz unter der Nummer 031 384 02 10 oder per Mail an fahrdienst-mittelland@srk-bern.ch.
Öffnungszeiten
Die Zentrale ist von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.
Dienstleistung
Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Bern wird Ihnen einen freiwilligen Fahrer aus Ihrer Region zur Verfügung stellen, der Sie mit seinem Privatauto zum gewünschten Termin fährt, begleitet, wenn nötig wartet und Sie wieder nach Hause fährt.
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Schiesspflicht - erfüllen
Schiesspflicht - erfüllen
Informationen zur Schiesspflicht finden Sie auf der Website des Bundes.
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Schulferien - Informationen einholen
Schulferien - Informationen einholen
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Schulsozialarbeit - Oberstufenzentrum Allenlüften
Schulsozialarbeit - Oberstufenzentrum Allenlüften
Die Gemeindeversammlung vom Juni 2012 hat der Einführung der Schulsozialarbeit im Oberstufenzentrum Allenlüften zugestimmt.
Die Gemeinden Neuenegg, Laupen und Mühleberg (inkl. Anschlussgemeinde Frauenkappelen) organisieren die Schulsozialarbeit gemeinsam.
Die Gemeinde Frauenkappelen ist im Bereich der Oberstufe als auch der Primarstufe an die Schulsozialarbeit angeschlossen.
Frau Nadia Kadri ist die Schulsozialarbeiterin.
Die Primarschule Zälgli ist in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten Wohlen tätig.
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Schulsozialarbeit Primarstufe
Schulsozialarbeit Primarstufe
Die Gemeindeversammlung vom Dezember 2022 hat der Einführung der Schulsozialarbeit im Primarstufenzentrum Zälgli zugestimmt.
Die Schulsozialarbeit wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wohlen (Sozialdienste) organisiert.
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Schutzverband Wohlensee
Schutzverband Wohlensee
Die Gemeinde Frauenkappelen ist Mitglied im Schutzverband Wohlensee.
Das Jahresprogramm des Schutzverbandes bietet interessante und abwechslungsreiche Veranstaltungen. Lassen Sie sich inspirieren.
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Sektionschef - Informationen einholen
Sektionschef - Informationen einholen
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Sekundarstufe - Informationen einholen
Sekundarstufe - Informationen einholen
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Selbständigerwerbende - anmelden
Selbständigerwerbende - anmelden
Sind Sie Selbständigerwerbend? Damit die AHV-Beiträge gesetzeskonform abgerechnet werden, müssen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle entsprechend anmelden.
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SERAFE - Informationen einholen
SERAFE - Informationen einholen
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Soziale Dienste Wohlen - Kontakt abfragen
Soziale Dienste Wohlen - Kontakt abfragen
Soziale Dienste Wohlen
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen BE
G 031 828 81 66
F 031 828 81 59
regionale.soziale.dienste(at)wohlen-be.ch
Beratungen für die Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten und Meikirch.
Öffnungszeiten
Montag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 18.00 Uhr |
Dienstag – Donnerstag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 17.00 Uhr |
Freitag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 16.00 Uhr |
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Sozialhilfe - beantragen
Sozialhilfe - beantragen
Im Bereich Sozialhilfe hat die Gemeinde Frauenkappelen einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Wohlen.
Soziale Dienste Wohlen
Hauptstrasse 26
3033 Wohlen b. Bern
G 031 828 81 66
soziale.dienste(at)wohlen-be.ch
Öffnungszeiten
Montag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 18.00 Uhr |
Dienstag – Donnerstag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 17.00 Uhr |
Freitag |
08.30 – 11.45 Uhr |
13.30 – 16.00 Uhr |
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Spitex - anmelden
Spitex - anmelden
Angebote
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Bedarfsabklärung
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Grundpflege
(Unterstützung bei der Körperpflege)
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Behandlungspflege
(medizinische Hilfestellungen, z.B. Abgabe von Medikamenten)
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Begleitung auf dem letzten Lebensabschnitt
(Palliative Care)
-
Pflege von Menschen mit Demenzerkrankung
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Wundmanagement
Ergänzende Dienstleistungen
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Mahlzeitendienst: Organisation und Vermittlung
-
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Spitexdienste Betagtenzentrum Laupen
Krankenhausweg 12
3177 Laupen
G 031 740 11 22
spitex(at)-laupen.ch
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Steuererklärung - einreichen
Steuererklärung - einreichen
Die Steuererklärung ist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur die auf der Beilagenliste aufgeführten Belege eingereicht werden.
Sie kann entweder manuell, mittels TaxMe-CD oder TaxMe-online ausgefüllt werden.
Die TaxMe-Anwendung kann bei der Gemeindeverwaltung (CD) oder über die Website der kantonalen Steuerverwaltung (Download) bezogen werden.
Steuerwissen für Jugendliche
http://www.steuern-easy.ch
Für Menschen ab 60 Jahren bietet Pro Senectute Region Bern den Steuererklärungsdienst an. Kosten: ab CHF 70, für Bezüger|innen von Ergänzungsleistungen CHF 40 pauschal. Es werden nur einfache Steuererklärungen ausgefüllt. Die weiteren Bedingungen erfahren Sie bei:
Pro Senectute Region Bern
G 031 359 03 03
region.bern@be.pro-senectute.ch
http://www.be.prosenectute.ch/de/Hilfen/Steuererklärungsdienst.html
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Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen
Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen
Eine Fristverlängerung für das Einreichen der Steuererklärung kann online erfasst werden. Fristverlängerung bis 15. Juli ist kostenlos.
Eine Online-Fristverlängerung bis 15. September kostet CHF 20.00. Der letzte Verlängerungstermin ist der 15. November und kostet CHF 40.00.
Per E-Mail oder Papier eingereichte Fristverlängerungen werden bis maximal 15. November gewährt und kosten CHF 60.00.
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Steuererlassgesuch - einreichen
Steuererlassgesuch - einreichen
Ein Steuererlassgesuch kann erst eingereicht werden, wenn das betreffende Steuerjahr definitiv veranlagt ist. Es ist bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen.
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Steuerregister - Einsicht beantragen
Steuerregister - Einsicht beantragen
Grundsätzlich unterliegt das Steuerregister dem Steuergeheimnis. Unter bestimmten Voraussetzungen - und auf schriftliches Gesuch hin - sind Auskünfte möglich.
Details entnehmen Sie bitte dem externen Link.
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Strafregisterauszug - bestellen
Strafregisterauszug - bestellen
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung ausgestellt.
Kosten: CHF 20.00
Wer den Auszug nicht via Internet bestellen möchte, kann dies alternativ am Postschalter erledigen. Es ist ein Ausweis vorzulegen.
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Tagesschule - Mittagstisch - Informationen einholen
Tagesschule - Mittagstisch - Informationen einholen
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Todesfall - Informationen einholen
Todesfall - Informationen einholen
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Todesschein - bestellen
Todesschein - bestellen
Der Todesschein gibt Auskunft über den Todeszeitpunkt einer Person. Er wird für die Abmeldung bei Versicherungen usw. benötigt.
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Tombola - Informationen einholen
Tombola - Informationen einholen
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Trinkwasserqualität - Informationen einholen
Trinkwasserqualität - Informationen einholen
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Uferschutzplanung Wohlensee - Informationen einholen
Uferschutzplanung Wohlensee - Informationen einholen
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Umzug innerhalb der Gemeinde
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bitte melden Sie uns einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder innerhalb der Liegenschaft innert 14 Tagen.
Die Umzugsgebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person. Sie erhalten einen neuen Aufenthaltsausweis.
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Unentgeltliche Bestattungskosten - Merkblatt
Unentgeltliche Bestattungskosten - Merkblatt
Menschen, die über kein Vermögen verfügen, sollen nach ihrem Tod einen würdigen Abschied erhalten. Das Merkblatt "unentgeltliche Bestattungskosten" zeigt Ihnen auf, wer eine unentgeltliche Bestattung beantragen kann.
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Verfügung für den Ernstfall (DOCUPASS)
Verfügung für den Ernstfall (DOCUPASS)
Per 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Darin werden die Bereiche Selbstbestimmungsrecht, Solidarität in der Familie und der besondere Schutz urteilsunfähiger Personen gestärkt.
Erstmals sind damit die Rahmenbedingungen für den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung gesetzlich verankert.
Der Docupass, ausgearbeitet durch die Pro Senectute, ist ein umfassendes Vorsorgedossier, das persönliche Anliegen, Bedürfnisse, Forderungen und Wünsche im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Sterben und Tod festhält.
Docupass kann zum Preis von CHF 19 (inkl. MWST, exkl. Porto) bestellt oder beim Empfang der Pro Senectute Bern direkt bezogen werden.
Pro Senectute Region Bern
Beratungsstelle Berner Generationenhaus
Bahnhofplatz 2
3011 Bern
T 031 359 03 03
region.bern@be.prosenectute.ch
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Verhalten im Brandfall - Informationen einholen
Verhalten im Brandfall - Informationen einholen
Nach Bränden in Mehrfamilienhäusern mussten in letzter Zeit vermehrt Bewohnerinnen und Bewohner wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftungen von der Sanitätspolizei vor Ort betreut oder zu weiteren Abklärungen gar hospitalisiert werden. Das muss nicht sein; dieser Beitrag des vorbeugenden Brandschutzes der Berufsfeuerwehr Bern soll Ihnen zeigen, wie Sie sich im Brandfall richtig verhalten.
Einmal alarmiert, ist die Feuerwehr sehr rasch vor Ort. Dies hat zur Folge, dass sie einen Brand meist im Gebäudeinnern bekämpft und nicht nur von aussen. Um in brennenden und verrauchten Räumen schnell und effizient arbeiten zu können, ist sie mit Atemschutzgeräten, Wärmebildkameras, Überdruckbelüftern und weiterem Gerät ausgerüstet.
Während die Feuerwehrleute gegen Rauch geschützt sind, setzen Sie sich bei falschem Verhalten grosser Gefahr aus. Gelingt es Ihnen nämlich nicht, einen Brand im Keim zu ersticken, entstehen rasch giftige Rauchgase. Der Rauch behindert Sie nicht nur beim Sehen, er fördert die Panik und verunmöglicht eine normale Atmung. Das Einatmen der toxischen Rauchgase kann sehr rasch zu Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Sie verhalten sich richtig nach dem Grundsatz
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ALARMIEREN
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RETTEN
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LÖSCHEN
1. Alarmieren
Telefon 118: Ihre Meldung muss rasch erfolgen und soll Antwort auf folgende Fragen geben:
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Wer ruft an?
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Wo ist etwas passiert (Ortsangabe)?
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Was ist geschehen?
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Wo (im Gebäude) brennt es?
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Gibt es verletzte Personen?
Sagen Sie, wo Sie sich befinden und dass Sie (je nach Situation) von der Feuerwehr gerettet werden müssen. Beenden Sie die Meldung erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
2. Retten
Bleiben Sie ruhig, bringen Sie gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich, wenn möglich direkt ins Freie oder begeben Sie sich in einen benachbarten Brandabschnitt (rauchfreies Zimmer oder Korridor), schliessen Sie die Türen und Fenster. In Räumen mit geschlossenen Türen ist Ihre Sicherheit um vieles besser, als wenn Sie versuchen, durch einen mit Rauchgasen gesättigten Korridor zu flüchten (die Feuerwehr ist rasch vor Ort und bringt Sie in Sicherheit).
Bewegen Sie sich in verrauchten Räumen in Bodennähe, Sicht und Atemluft sind in Bodennähe am längsten vorhanden. Öffnen Sie Türen, wenn überhaupt nötig, nie ohne die nötige Vorsicht. Benutzen Sie im Brandfall auf keinen Fall Aufzüge.
3. Löschen
Löschversuche sollten nur unternommen werden, wenn:
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der Brand in der Entstehung entdeckt wird
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die Löscheinrichtugnen in nutzbarer Zeit eingesetzt werden können ( ein Handfeuerlöscher hat eine Aktionszeit von 30 – 50 Sekunden).
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Aussicht auf Erfolg besteht
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Sie sich nicht selbst gefährden.
Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Bern
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Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) - bestellen
Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) - bestellen
Der Versicherungsausweis kann mit untenstehendem Formular beantragt werden. Das Gesuchsformular ist durch den Arbeitgeber an die AHV-Zweigstelle weiterzuleiten, mit welcher er die Beiträge abrechnet.
Personen, die nicht erwerbstätigt sind, können das Gesuch bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einreichen.
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Volkshochschule - Informationen einholen
Volkshochschule - Informationen einholen
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Wasserversorgung - Informationen einholen
Wasserversorgung - Informationen einholen
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Weisungen ICT
Weisungen ICT
Unsere Gemeinde verfügte bislang über eine Dienstanweisung IT-Sicherheit. Unsere Gemeinde ist dem Rechen- und Informatikzentrum Münsingen angeschlossen. Dieses hat nun selber eine umfassende ICT-Weisung erlassen. Die Anschlussgemeinden können gemeindespezifische Regelungen in einem Anhang erlassen. Diese Möglichkeit nutzt unsere Gemeinde.
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Wespennest - Informationen abfragen
Wespennest - Informationen abfragen
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Winterdienst - Informationen einholen
Winterdienst - Informationen einholen
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Wohnsitz - abmelden
Wohnsitz - abmelden
Wegzüger haben sich spätestens am Tag ihres Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Dazu ist der Niederlassungsausweis mitzubringen. Ausserdem muss uns die neue Adresse bekannt gegeben werden.
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Wohnsitz - anmelden
Wohnsitz - anmelden
Neuzuzüger melden sich bitte innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Für die Anmeldung benötigen Sie
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Heimatausweis (für Wochenaufenthalter)
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Identitätskarte
Anmeldegebühr: CHF 20.00 pro volljährige Person
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Wohnsitzbescheinigung - bestellen
Wohnsitzbescheinigung - bestellen
Wohnsitzbescheinigung benötigt man u.a. fürs Berufsleben, Studium, Einbürgerung usw.
Gebühr: CHF 20.00
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Zivilschutz Bern plus - Informationen einholen
Zivilschutz Bern plus - Informationen einholen
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Zonenplan - einsehen
Zonenplan - einsehen
Nachfolgend finden Sie den Zonenplan aus dem Jahr 2011.
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