Beiträge an Vereine, Organisationen und Private - Informationen einholen

  • Per 1. Januar 2024 tritt eine neue Verordnung in Kraft; diese schafft die rechtliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Vereine, Organisationen und Private.

     

    In der Verordnung sind die bereits bekannten «Beiträge an Jugendförderung» und «Beiträge für öffentlichen Einsatz» genau so geregelt, wie auch die neue «Defizitgarantie für neue Anlässe».

     

    Die neue Defizitgarantie sieht vor, dass die Gemeinde im Sinne einer Anschubfinanzierung Beiträge an die Durchführung von öffentlichen Anlässen an einem beliebigen öffentlichen Standort in der Gemeinde ausrichtet. Die Grösse des Anlasses, die Art des Veranstalters und das Budgetvolumen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beiträge.

     

    Die Gemeinde gewährt für die unterstützten Anlässe aufgrund der eingereichten Unterlagen (Budget und Konzept) eine Defizitgarantie für den ausgewiesenen Budgetfehlbetrag. Der effektive Betrag berechnet sich aufgrund des effektiven Verlusts. Der Maximalbetrag beträgt CHF 2'000 pro Anlass.

     

    Es ist ein Konzept einzureichen, aus dem Veranstalter, Teilnehmende, Eintrittspreise, das Budget und das voraussichtliche Defizit hervorgehen. Zudem gibt das Konzept Auskunft, wie der Veranstalter den Anlass in den nächsten drei Jahren zu einem gewinnbringenden Anlass machen will. Es werden maximal zwei Anlässe pro Jahr unterstützt.

     

    Weitere Informationen können der Verordnung entnommen werden. Die Formulare für die Gesuchseinreichung können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.


 
 

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