06.11.2023
Sitzung vom 02. November 2023
Jan-Christoph Adler, 1977 und Christine Adler, 1972, sind deutsche Staatsangehörige. Sie wohnen seit 2005 bzw. 2012 in Frauenkappelen. Herr und Frau Adler haben ein Einbürgerungsgesuch gestellt. Der Gemeinderat sichert ihnen das Bürgerrecht der Gemeinde Frauenkappelen zu.
Per 15. Oktober 2023 ist das neue Organisationsreglement in Kraft getreten. Gemäss Art. 45 stellt der Gemeinderat die Unterordnungsverhältnisse in einem Organigramm dar. Das entsprechende Dokument wurde überarbeitet und an die heutige Behörden- und Führungsstruktur angepasst. Der Gemeinderat genehmigt das Organigramm | die Organisationsstruktur der Gemeinde. Das Dokument wird auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Seit dem Jahr 2006 arbeitet Frauenkappelen im Sozialbereich mit der Gemeinde Wohlen zusammen. Ebenfalls angeschlossen sind die Gemeinden Meikirch, Bremgarten und Kirchlindach. Nun hat die Gemeinde Mühleberg ein Gesuch um Aufnahme in die Zusammenarbeit gestellt. Gemäss geltendem Rahmenvertrag für die Zusammenarbeit im Sozialbereich bedarf die Aufnahme einer weiteren Gemeinde der Zustimmung der Exekutiven aller bereits angeschlossenen Gemeinden. Der Gemeinderat Frauenkappelen begrüsst die Aufnahme der Gemeinde Mühleberg in den bestehenden Rahmenvertrag.
Nebst der Zustimmung der 5 Exekutiven der Gemeinden, die bereits heute zusammenarbeiten, erfordert das Geschäft die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Mühleberg.
In Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dorfplatzes wurde im Jahr 2014 – unter Einbezug der Bevölkerung – ein Benutzungskonzept Dorfplatz erlassen.
Beim Erlass von Reglement und Verordnung über die Nutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften wurden grosse Teile der Regelungen aus dem Konzept übernommen.
Die im Konzept vorgesehene Anschubfinanzierung von Anlässen wurde dieses Jahr durch den Gemeinderat neu geregelt. Neu ist eine Defizitgarantie für Anlässe an einem beliebigen Ort in der Gemeinde möglich.
Da das Benutzungskonzept Dorfplatz durch neue Erlasse überholt ist, hebt der Gemeinderat das Konzept per 31. Dezember 2023 auf.
In verschiedenen Bereichen unterstützt die Gemeinde Vereine, Organisationen und Private mit der Ausrichtung von Beiträgen. Der Gemeinderat hat diese verschiedenen, bereits bestehenden Beschlüsse, in der «Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an Vereine, Organisationen und Private» zusammengefasst und verankert diese damit in einer rechtlichen Grundlage. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
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