16.02.2024
Sitzung vom 15. Februar 2024
Gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 sind während der Auflage keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2023 die Firma Emch und Berger beauftragt, Sanierungsvorschläge im Bereich Grundwasser | Hydrogeologie bei der Mehrzweckanlage Zälgli zu erarbeiten. Die bisherigen Untersuchungen | Erkenntnisse ergaben, dass zusätzliche Untersuchungen über den Zustand des bestehenden Sickerleitungsnetzes nötig sind. Die Sickerleitung muss örtlich freigelegt werden. Im Zuge dessen werden auch gleich Kanalfernseh- und Spülarbeiten durchgeführt sowie zwei neue Kontrollschächte eingebaut, um künftig den Unterhalt der Leitungen sicherzustellen. Der Gemeinderat genehmigt hierfür einen Nachkredit in der Höhe von CHF 40'000 inkl. MWST. Die Arbeiten werden in den Frühlingsferien 2024 ausgeführt.
In der MZA Zälgli werden Arbeiten wie die Fensterreinigung oder Reinigung der Lampen mit einem in die Jahre gekommenen Arbeitsgerüst ausgeführt, welches die Anforderungen an die Sicherheit nicht mehr erfüllt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2024 einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 15'200.00 für die Anschaffung eines elektrisch höhenverstellbaren Rollgerüsts genehmigt. Damit können die Arbeitssicherheit gewährleistet sowie die Arbeitseffizienz gesteigert werden.
Aufgrund des Hangrutsches vom 12. Dezember 2023 musste die Verbindungsstrasse Frauenkappelen – Wohlei aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Um die Massnahmen für die Wiederherstellung der Stabilität des Hanges definieren zu können, wurden Rammsondierungen vorgenommen. Ergebnis dieser Abklärungen ist, dass zur Stabilisierung der Strasse Betonriegel mit Felsankern erstellt werden müssen. Weiter muss das Hangwasser gefasst und abgeleitet werden. Der Gemeinderat stellt gestützt auf Art. 101 Gemeindeverordnung fest, dass es sich um eine gebundene Ausgabe handelt und genehmigt in seiner Sitzung vom 15. Februar 2024 für die Hangstabilisierungsmassnahmen einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 282'000 (Kostenschätzung +/- 15 Prozent).
Gestützt auf Art. 34 Gemeindeverordnung ist dieser Beschluss zu veröffentlichen. Es besteht ein Beschwerderecht (vgl. sep. Publikation).
Seit 15. Oktober 2023 ist das neue Organisationsreglement der Gemeinde in Kraft. Gemäss Art. 14 Abs. 2 kann der Gemeinderat in seinem Zuständigkeitsbereich einzelnen seiner Mitglieder, einem Gemeinderatsausschuss oder dem Gemeindepersonal für bestimmte Geschäfte selbständige Entscheidbefugnisse übertragen. Die Übertragung der Kompetenzen erfolgt mittels Verordnung in einem Funktionendiagramm.
In der Zwischenzeit wurden die Funktionendiagramme erarbeitet. Der Gemeinderat genehmigt diese. Sie treten per 1. April 2025 in Kraft.
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