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Informationen aus dem Gemeinderat

20.10.2023

Sitzung vom 19. Oktober 2023

amtliche Vermessung, Ersterhebung Los 6

Die amtliche Vermessung ist Bestandteil des Grundbuches und sichert das Grundeigentum. Sie dient auch als Grundlage für verschiedene raumbezogene Aufgaben. Das Geoinformationsgesetz des Bundes sieht vor, dass die amtliche Vermessung das ganze Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft abdeckt. Im Frühling 2023 hat das Amt für Geoinformation unsere Gemeinde darauf hingewiesen, dass es in Frauenkappelen noch Lücken im Vermessungswerk gibt. Betroffenen sind vorwiegend Wald-, Landwirtschafts- und Gewässergebiete.

Da die amtliche Vermessung eine Verbundaufgabe ist, wird die Finanzierung auf Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt. Es ist zu erwarten, dass die Bundesbeiträge mittelfristig sinken werden. Um für die Gemeinden die finanziellen Mittel des Bundes und des Kantons zu sichern, hat das Amt für Geoinformation das «Realisierungskonzept 31» erarbeitet.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Umsetzung der Arbeiten für die Gemeinde noch freiwillig. Da damit zu rechnen ist, dass die Kostenbeteiligung von Bund und Kanton längerfristig wegfallen werden, kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Ersterhebung Los 6 an die Hand genommen wird. Die Arbeiten werden grösstenteils durch den Geometer ausgeführt.

Die Ersterhebung Los 6 wird zu gegebener Zeit öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer können diese einsehen und gegebenenfalls das Rechtsmittel ergreifen.

Gemäss vorliegenden Kostenvoranschlag werden die Arbeiten im Rahmen der «Ersterhebung Los 6» für Frauenkappelen rund CHF 157'000 kosten. Da die Ausgaben von Bund und Kanton subventioniert werden, verbleiben der Gemeinde Restkosten in der Höhe von rund CHF 35'000.

Teil dieser Kosten sind die Vermarkungskosten, welche an die Grundeigentümer weiterverrechnet werden könnten.

Da aber in den früheren Vermessungslosen auf die Weiterverrechnung von Kosten verzichtet wurde, wird dies auch im Fall der Ersterhebung Los 6 gleich gehandhabt.

Die entsprechenden Arbeiten werden in den nächsten Jahren ausgeführt.

a.o. Generalversammlung Seelandheim AG vom 25. Oktober 2023

Die a.o. Generalversammlung der Seelandheim Worben AG findet am 25. Oktober 2023 statt. Der Gemeinderat beschliesst, dass die traktandierten Geschäfte zu genehmigen sind.

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