14.12.2018
Sitzung vom 13. Dezember 2018
Der Gemeinderat genehmigt die Finanzplanung 2019 - 2023.
Nachdem die Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2018 das neue Wasser- und Abwasserreglement genehmigt hat, erlässt der Gemeinderat die ergänzende Wasser- und Abwasserverordnung, in welcher insbesondere die Gebühren festgelegt werden. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.
Aufgrund veränderter Anforderungen an die Funktion des Mitarbeiters im Reinigungsdienst im Zälgli wird diese neu der Gehaltsstufe 5 (alt 3) zugewiesen.
Der Gemeinderat genehmigt die überarbeitete Personalverordnung und setzt diese per 1. Januar 2019 in Kraft.
Da der Brunnenablauf beim Dorfbrunnen an der Murtenstrasse defekt war, wurde er an die private Rein- und Regenabwasserleitung von Beat Brönnimann angeschlossen. Um den Standort des Dorfbrunnens zu sichern, wurde 2006 ein Baurechtsvertrag zwischen Beat Brönnimann und der Einwohnergemeinde abgeschlossen.
Die Rahmenbedingungen für den Anschluss des Dorfbrunnens an die private Rein- und Regenabwasserleitung wurden in einer Ergänzung zum bestehenden Vertrag geregelt, verurkundet und vom Gemeinderat genehmigt. Die Ergänzung wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Die Website der Gemeinde ist sechs Jahre alt. Sie erfüllt die Anforderung an die Darstellung auf den verschiedenen Endgeräten nicht mehr.
Aus diesem Grund beschliesst der Gemeinderat einen Kredit von CHF 4'800 für den Umbau auf ein responsives Design.
Aufgrund der Wasserleitungsverlegung durch die Q-Matte AG hat die Gemeinde den Hydrant Nr. 20 (Jahrgang 1955) an der Aebischenstrasse gleichzeitig ersetzt.
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit in der Höhe von CHF 7'585 inkl. MWST. Es ist mit einem Subventionsbeitrag des AWA von CHF 3'000 zu rechnen.
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