Anordnen Urnenabstimmung

02.09.2024

24. November 2024

Neue Ausgaben, die zwei Millionen Franken übersteigen, beschliessen die Stimmberechtigten gemäss Organisationsreglement (OgR) Art. 3 Bst. a an der Urne. 

Der Gemeinderat hat deshalb gestützt auf Art. 4 OgR die Abstimmung über die Ausgaben für die Schulraumerweiterung auf Sonntag, 24. November 2024, und - innerhalb der gesetzlichen Vorschriften - auf die vorhergehenden Tage festgelegt. Die Ausmittlung der Ergebnisse erfolgt über den ständigen Abstimmungs- und Wahlausschuss. 

Für die Information der Bevölkerung wird zusammen mit den Abstimmungsunterlagen eine Botschaft verschickt. Die Abstimmungsunterlagen werden Ende Oktober 2024 verteilt. 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse des Gemeinderates kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 071 Ostermundigen Beschwerde erhoben werden. 

Gemeinderat Frauenkappelen

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