Änderung Personalverorndung

14.11.2024

Inkraftsetzen per 1. Januar 2025

Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2024 wurde die Personalverordnung genehmigt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und gemäss Art. 63 Verwaltungsrechtspflegesetz innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden.

Personalverordnung 14.11.2024

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