21.11.2024
Im Juni 2024 hatte die Gemeindeversammlung der Übertragung der operativen Arbeiten im Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren an die Einwohnergemeinde Wohlen zugestimmt.
Baubewilligungsbehörde bleibt die Bau- und Verkehrskommission Frauenkappelen.
In Zusammenhang mit der Zusammenlegung der beiden
Bauverwaltungen hat Frauenkappelen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung die
Übertragung der vollen Baubewilligungskompetenz beantragt.
Mit Schreiben vom 7. November 2024 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung der Einwohnergemeinde Frauenkappelen die volle Zuständigkeit zur Bewilligung von Baugesuchen unbefristet übertragen.
Gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz, Münstergasse 2, 3011 Bern, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
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