02.10.2024
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 wurde die Änderung des Organisationsreglements (Art. 75) genehmigt.
Nachdem das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Änderung genehmigt hat, tritt diese per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Das Organisationsreglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
Oder direkt mit diesem Link öffnen: Organisationsreglement 2023
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