• Adresse
  • Telefon
  • Mail
  • oeffnungszeiten

Gemeindeversammlung 13. Juni 2024

27.05.2024

Die Gemeindeversammlung findet am 13. Juni 2024, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.

Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 13. Juni 2024, 20.00 Uhr,
in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli

Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 115

1. Gemeinderechnung für das Jahr 2023; Genehmigung
Gemeinderechnung 2023

2. Änderung Organisationsreglement (Aufgabenübertragung Bauverwaltung); Genehmigung
OgR-Änderung 2024 (Zusammenarbeit BV); öffentliche Auflage
Zusammenarbeitsvertrag Gemeinden Wohlen und Frauenkappelen; informative Auflage

3. Totalrevision Abfallreglement; Genehmigung
Abfallreglement 2025; öffentliche Auflage
Abfallverordnung; informative Auflage

4. Neuorganisation Grüngutabfuhr; Kreditgenehmigung für die wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 15'600 inkl. MWST

5. Planung «Areal Oberschulhaus»; Informationen über den Bearbeitungsstand der Aufträge der Gemeindeversammlung

6. Liegenschaft Murtenstrasse 66 (ehemaliges Oberschulhaus); Genehmigung eines Kredits in der Höhe von CHF 1'080'500
    für die Umwidmung der Liegenschaft vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen

7. Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat (Ersatz Daniel Lehmann)

8. Verschiedenes
8.1. kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu aktuellen Geschäften

8.2. Anliegen aus der Bevölkerung

Die Unterlagen zu Traktandum 1 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder ab Dienstag, 14. Mai 2024 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch heruntergeladen werden. Auszüge werden auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Reglementsauflage

Die Änderung Organisationsreglement und das totalrevidierte Abfallreglement liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. vom 14. Mai bis und mit 13. Juni 2024, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Es kann auch auf der Homepage eingesehen werden.

Zudem wird während der gleichen Zeit der Entwurf der Abfallverordnung informativ aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen
Murtenstrasse 62
3202 Frauenkappelen

031 926 63 63
E-Mail

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag 

08.00 - 11.30 Uhr


Mittwoch und Donnerstag 

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Freitag 

ganzer Tag geschlossen


AHV-Zweigstelle

Mittwoch

08.00 - 11.30 Uhr


Donnerstag

14:00 - 17:00 Uhr

 

 

© 2024 Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».

 
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.