25.10.2023
Die Gemeindeversammlung findet am 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.
Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 7. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli
Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 114 inkl. Abfallkalender
1. Budget
für das Jahr 2024; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der
Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
Budget 2024
2. Erstellen von Zustandsaufnahmen privater Abwasseranlagen (ZpA) auf dem gesamten Gemeindegebiet; Genehmigen eines Kredites in der Höhe von CHF 445'000 inkl. MWST (Kostengenauigkeit +/- 10%)
3. Wahl der externen Revisionsstelle für die Jahre 2024 bis 2027
4. Sanierung Gemeindehausfassade; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Gesamterneuerungswahlen
Es sind folgende Wahlen vorzunehmen:
5.1. Gemeinde- und
Gemeinderatspräsident
Wieder wählbar ist: Marc Wyttenbach
5.2. 6 Mitglieder des Gemeinderates
Wieder wählbar sind: Vincent Bernasconi, Natalie Blaser, Daniel
Schneiter, Stefan Wüthrich
Nicht mehr wählbar sind: Moritz Küng, Tobias Straub
5.3. 4 Mitglieder der Bau- und
Verkehrskommission
Wieder wählbar sind: Uwe Baumann, Astrid Oechslin
Nicht mehr wählbar sind: Pascal Guldimann, René Theiler
5.4. 4 Mitglieder der Kindergarten-
und Primarschulkommission
Wieder
wählbar sind: Denise Blattner, Martina Rausa, Mette Brönnimann
Nicht mehr wählbar ist: Angela Friedrich
6. Verschiedenes
6.1. Informationen durch den Gemeinderat zu
verschiedenen aktuellen Themen:
Areal Oberschulhaus
6.2. Anliegen aus der Bevölkerung
Budget 2024
Das Budget für das Jahr 2024 erscheint in gekürzter Fassung im Gemeindemitteilungsblatt und kann ab dem 7. November 2023 auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Detaillierte Budgets können ebenfalls ab dem Zeitpunkt bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 20. November 2023, 10.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen zu veröffentlichen.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen
(in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden
(Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich
nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
|
Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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