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Gemeindeversammlung 8. Dezember 2022

26.10.2022

Die Gemeindeversammlung findet am 8. Dezember 2022, 20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli statt.

Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung von Donnerstag, 8. Dezember 2022, 
20.00 Uhr, in der Aula der Schul- und Mehrzweckanlage Zälgli

Traktanden
Mitteilungsblatt Nr. 112

1. Budget für das Jahr 2023; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
Budget 2023

2. Reglement über die Mehrwertabgabe; Genehmigung
Reglement über die Mehrwertabgabe, öffentliche Auflage

3. Änderung Personalreglement; Genehmigung
Änderung Personalreglement, öffentliche Auflage
Personalverordnung (informative Auflage)

4. Änderung Organisationsreglement (Aufgabenübertragung Offene Kinder- und Jugendarbeit an Gemeinde Neuenegg); Genehmigung
OgR; Anpassung Art. 72a, öffentliche Auflage
Zusammenarbeitsvertrag ROKJA (informative Auflage)

5. Definitive Einführung Betreuungsgutscheine (ohne Kontingentierung); Genehmigen der wiederkehrenden Kosten in der Höhe
    von CHF 40'500

6. Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigen der wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 14'590

7. Wahl eines Mitgliedes in die Bau- und Verkehrskommission 
    (Ersatz Jürg Spahr)

8. Verschiedenes
    8.1. Informationen durch den Gemeinderat zu verschiedenen aktuellen Themen:
           Dialog Gemeinderat – Bevölkerung
           Versorgungssicherheit bei Strommangellage
           Allenfalls kurzfristig zur Verfügung stehende Informationen zu weiteren Geschäften

    8.2. Anliegen aus der Bevölkerung

Budget 2023
Das Budget für das Jahr 2023 erscheint in gekürzter Fassung im Gemeindemitteilungsblatt und kann auf der Homepage www.frauenkappelen.ch eingesehen werden. Detaillierte Budgets können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Reglementsauflage
Das Reglement über die Mehrwertabgabe, die Änderung Personalreglement und die Änderung Organisationsreglement liegen 30 Tage vor der Versammlung, d.h. vom 8. November bis und mit 8. Dezember 2022, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können auch auf der Homepage eingesehen werden.

Informative Auflagen
Als Information können zu den traktandierten Geschäften folgende Dokumente in der Gemeindeverwaltung oder auf der Website der Gemeinde eingesehen werden:
Traktandum 3: Personalverordnung
Traktandum 4: Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Neuenegg
Über diese Dokumente wird an der Gemeindeversammlung nicht abgestimmt.

Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahlvorschläge anlässlich der Gemeindeversammlung bekannt gegeben werden. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, Wahlvorschläge, die bis Montag, 21. November 2022, 10.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung schriftlich mitgeteilt werden, in einem Rundschreiben an alle Haushaltungen zu veröffentlichen.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Gemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeindeverwaltung Frauenkappelen
Murtenstrasse 62
3202 Frauenkappelen

031 926 63 63
E-Mail

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Dienstag 

08.00 - 11.30 Uhr


Mittwoch und Donnerstag 

08.00 - 11.30 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Freitag 

ganzer Tag geschlossen


AHV-Zweigstelle

Mittwoch

08.00 - 11.30 Uhr


Donnerstag

14:00 - 17:00 Uhr

 

 

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