05.11.2021
Verfügung über den Erlass des nachgeführten archäologischen Inventars
Im Sommer 2021 lag das nachgeführte Archäologische Inventar des Kantons Bern zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es bestand die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen zu äussern. In unserer Gemeinde hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.
Auf die öffentliche Einsichtnahme des nachgeführten Archäologischen Inventars folgt nun die Publikation der Verfügung über den Erlass des nachgeführten Archäologischen Inventars durch das Amt für Kultur.
Nachstehend finden Sie den Publikationstext und das Dossier für unsere Gemeinde.
Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Mittwoch und Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
ganzer Tag geschlossen |
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Mittwoch |
08.00 - 11.30 Uhr |
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Donnerstag |
14:00 - 17:00 Uhr |
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